Vereinsgründung – der erste große Meilenstein
Am Anfang steht die Vorbereitung. Es geht um grundlegende Fragen: Wie soll der Verein heißen? Wofür steht er? Wer macht mit? Damit ein Verein rechtsgültig gegründet werden kann, braucht ihr mindestens sieben Personen. Wir helfen euch, den Überblick zu behalten – über rechtliche Mindestanforderungen, organisatorische Schritte und sinnvolle nächste Aufgaben. Dabei richten wir uns immer nach dem, was für euren konkreten Fall notwendig ist, ohne unnötigen Aufwand zu verursachen.
Ein zentrales Element jeder Vereinsgründung ist die Satzung. Sie bildet die rechtliche Grundlage eures Vereins – quasi das Regelwerk, das beschreibt, wie der Verein aufgebaut ist, was er erreichen will, wie Entscheidungen getroffen werden und wer welche Aufgaben übernimmt. Wir unterstützen euch bei der Formulierung einer rechtssicheren, aber verständlichen Satzung. Bei Bedarf holen wir auch einen Fachanwalt hinzu, um sicherzustellen, dass alles den gesetzlichen Vorgaben entspricht – insbesondere dann, wenn ihr eine Eintragung ins Vereinsregister oder die Anerkennung als gemeinnütziger Verein anstrebt.
Im nächsten Schritt geht es um die Beitragsordnung. Auch wenn das Thema Geld am Anfang vielleicht noch keine große Rolle spielt, ist es wichtig, klare Regeln aufzustellen: Sollen Mitgliedsbeiträge erhoben werden? Wenn ja, in welcher Höhe und in welchem Rhythmus? Gibt es Ausnahmen oder Ermäßigungen? Wir helfen euch dabei, eine faire und übersichtliche Beitragsordnung zu entwickeln, die transparent ist und sich im Alltag gut umsetzen lässt.
Ein weiterer wichtiger Meilenstein ist die Gründungsversammlung. Hier wird der Verein offiziell ins Leben gerufen. Dafür braucht es eine formgerechte Einladung, eine klare Tagesordnung und jemanden, der den Ablauf im Blick behält und das Protokoll führt. Wir unterstützen euch dabei – sowohl in der Vorbereitung als auch bei der Durchführung. Wenn bei der Versammlung ein Vorstand gewählt werden soll, stehen wir ebenfalls beratend zur Seite und erklären, wie der Wahlvorgang ordnungsgemäß abläuft.
Nach der Gründungsversammlung folgt der formale Teil: die Eintragung ins Vereinsregister. Erst mit diesem Schritt wird euer Verein zu einer "eingetragenen" juristischen Person – erkennbar am Zusatz "e. V.". Das erfordert bestimmte Unterlagen, unter anderem die unterschriebene Satzung, das Gründungsprotokoll und einen offiziellen Antrag. Wir erklären euch, wie der Ablauf funktioniert, helfen bei der Erstellung der Unterlagen und stellen auf Wunsch auch den Kontakt zu einem Notar her, der für die Eintragung erforderlich ist.
Ein weiterer Punkt, der oft vergessen wird, aber von Anfang an wichtig ist: das Thema Gemeinnützigkeit und Steuern. Wenn euer Verein gemeinnützige Zwecke verfolgt, könnt ihr beim Finanzamt die Anerkennung der Gemeinnützigkeit beantragen. Damit sind steuerliche Vorteile verbunden, zum Beispiel bei Spenden oder Einnahmen aus Veranstaltungen. Wir übernehmen die Vorbereitung des Freistellungsantrags, unterstützen bei der Beantragung der Steuernummer und sorgen dafür, dass ihr auch in diesem Bereich gut aufgestellt seid – ohne dass ihr euch selbst durch seitenlange Formulare kämpfen müsst.